Öffentliche Orte barriere-frei machen: die Bau-Regeln

Zum letzten Mal aktualisiert am

Seit dem 7. Januar 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier.



Um was geht es?

Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier.

Ein öffentlicher Ort oder Platz ist für alle Menschen da.
Der Ort ist in einem Gebäude oder draußen.
Der Ort soll für alle Menschen leicht zu benutzen sein.
Das heißt: Nichts ist im Weg.
Jeder kommt dahin.
Man sagt auch: barriere-frei oder zugänglich sein.

Manche Orte in Luxemburg sind noch nicht barriere-frei:
Es gibt dort Probleme für Personen mit Behinderungen.
Deshalb gibt es das Gesetz über barriere-freie öffentliche Orte.
Alle öffentlichen Orte müssen barriere-frei werden.

In dem Gesetz stehen Regeln.
Die Regeln gelten für Orte, die es schon gibt.
Und für Orte, die gerade gebaut werden.

Ab dem 1. Juli 2023 gilt:
Wer neu baut, muss sich sofort an die neuen Regeln halten.
Was schon gebaut ist, soll geändert werden.
Die Verantwortlichen von den Orten haben dafür noch Zeit.
Am 1. Januar 2032 muss aber alles geändert sein.

 

Wer muss sich an die Bau-Regeln halten?

Die Bau-Regeln sind für Personen, die für öffentliche Orte
verantwortlich sind:

  • Besitzer. Das heißt: der Ort gehört der Person.
  • Verwalter. Das heißt: die Person arbeitet im Auftrag von dem
    Besitzer.

Vielleicht ist der öffentliche Ort ein Haus mit Miet-Wohnungen.
Dann sind je nachdem diese Personen verantwortlich:

  • Die Besitzer von den Wohnungen.
  • Die Mieter. Dann steht im Miet-Vertrag,
    dass die Mieter verantwortlich sind.
  • Das Syndikat: Das ist eine Gemeinschaft von Besitzern.
    Das heißt: Die Besitzer entscheiden zusammen.
    Sie stimmen ab über Dinge, die mit dem Mietshaus zu tun haben.

Einen Ort umbauen. Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?

Sie brauchen diese Beweis-Papiere:

  • Eine Bau-Genehmigung. Das ist eine Erlaubnis, um zu bauen.
    Oder
  • Ein Beweis-Papier, dass die Änderungen erlaubt sind.
    Oder
  • Ein Beweis-Papier für eine Ausnahme oder andere Lösung.
    Manchmal kann etwas nicht gut umgebaut werden.
    Dann wird eine Ausnahme gemacht.
    Oder es muss eine andere Lösung gesucht werden.
    Das Papier erklärt die Ausnahme oder die andere Lösung.

Wichtig:
Sie brauchen auch noch ein besonderes Beweis-Papier.
Ein Prüfer für Barriere-Freiheit kontrolliert den Bau-Plan.
Das Ministerium muss den Prüfer zulassen.
Es ist das Ministerium für Familie.

Der Prüfer schaut, ob so gebaut wird, dass der Ort barriere-frei wird.
Er gibt Ihnen ein Beweis-Papier.
Man sagt auch: Bescheinigung.
Der Name ist: Bescheinigung über Konformität.
Auf Französisch: „Certificat de conformité“.

Der Prüfer kontrolliert später noch einmal.
Er schaut sich immer den Ort an, nachdem der Ort umgebaut ist.

 

Wer bezahlt? Wann gibt es eine Geld-Hilfe?

Die Besitzer oder Verwalter vom Ort bezahlen die notwendigen Arbeiten.
Manchmal muss auch der Mieter einen Teil bezahlen.
Das steht dann im Miet-Vertrag.

Wenn nichts im Miet-Vertrag steht, muss der Mieter nichts zahlen.
Der Staat kann eine Geld-Hilfe geben,
um den Ort barriere-frei zu machen.
Die Geld-Hilfe ist nicht für neue Gebäude.
Es gibt den Ort schon.
Die Geld-Hilfe ist für die Änderungen.
Die Geld-Hilfe ist auch für die Beratung und für die Bau-Pläne.
Beratung heißt hier: Personen wissen viel über barriere-freies Bauen.
Diese Personen helfen Ihnen.

 

Für welche Orte gelten die Bau-Regeln?

Die Regeln gelten für diese Orte:

  • Gebäude, Plätze und Räume, die für alle Menschen da sind.
    Es geht auch um öffentliche Anlagen.
    Zum Beispiel eine Sitzbank oder Toiletten in einem Park.
  • Räume, in denen Versammlungen stattfinden.
    Das können auch private Räume sein.
  • Räume von selbständigen Personen.
    Zum Beispiel Ärzte, „Kiné“ und andere.
  • Gebäude oder Einrichtungen für soziale, familiäre und
    therapeutische Hilfen.
  • Hotels.
  • Motels und Herbergen ab 10 Gäste-Zimmer.
  • Wohn-Strukturen für Schüler und Studenten.

Für welche Orte gelten die Bau-Regeln NICHT?

Die Regeln gelten nicht für:

  • Unterkünfte vom ONA.
    Der ONA ist das nationale Aufnahme-Amt für Geflüchtete.
    Auf Französisch: „Office National de l’Accueil“.
    Der ONA nutzt manche Orte für kurze Zeit.
    Zum Beispiel eine Sporthalle.
  • Gebäude und Anlagen, die für kurze Zeit gebaut sind.
    Sie werden für höchstens 1 Monat gebaut.
    Nach 1 Monat werden die Gebäude wieder abgerissen.
  • Wohnungen in einem Mehr-Familien-Haus (Residenzen).
    Das heißt: Wohnungen, die schon gebaut sind.

Was müssen NEUE öffentliche Orte haben?

Jede Person soll zu diesen Orten hinkommen:

  • zum Ort draußen und drinnen
  • zur Rezeption
  • zu den Räumen und allem, was zu einem Dienst gehört.
    Ein Dienst ist zum Beispiel ein Info-Schalter (Guichet).

Das gehört auch dazu:

  • Die Schilder müssen für alle zu verstehen sein.
  • Ein barriere-freier Weg muss zum Haupt-Eingang führen.
  • Ein öffentlicher Dienst muss nah beim Haupt-Eingang sein.
    Das heißt: Wenn eine Person durch den Haupt-Eingang kommt,
    erreicht sie den öffentlichen Dienst leicht.
  • Vielleicht gibt es denselben Dienst ein paarmal in dem Gebäude.
    Dann muss mindestens 1 Dienst barriere-frei sein.

Wenn ein öffentlicher Dienst auf einer Etage ist,
dann soll jeder auf die Etage hinkommen.
Jeder soll im Gebäude nach oben und nach unten hinkommen.

Wenn ein öffentlicher Dienst im Gebäude ist,
dann braucht das Gebäude:

  • mindestens 1 barriere-freie Toilette und Dusche
  • mindestens 1 barriere-freie Umkleide-Kabine
  • mindestens 1 Parkplatz für Menschen mit Behinderung
    pro 20 Plätze.
    Ab 100 Parkplätzen kommt 1 Parkplatz für Menschen mit
    Behinderung dazu.
    Danach ab 200, 300, 400 und so weiter.

Ein Hotel, zum Beispiel, braucht:

  • mindestens 1 barriere-freies Zimmer,
    wenn das Hotel 10 bis 20 Zimmer hat,
  • mindestens 2 barriere-freie Zimmer,
    wenn das Hotel 21 bis 50 Zimmer hat,
  • mindestens 3 barriere-freie Zimmer,
    wenn das Hotel 51 bis 100 Zimmer hat.

Danach kommt 1 barriere-freies Zimmer pro 50 Zimmer dazu.
Also ab 150, 200, 250 Zimmer und so weiter.

 

Was müssen NEUE Residenzen haben?

Residenz heißt: Mehr-Familien-Haus, Haus mit Appartements.

Das muss in der Residenz barriere-frei sein:

  • die Schilder
  • die Wege draußen um das Gebäude herum
  • der Weg zum Eingang
  • gemeinsame Räume, zum Beispiel ein Gang, ein Keller
  • der Weg zu der Wohnung
  • die Zimmer und Wege in der Wohnung
  • mindestens 1 Parkplatz für Menschen mit Behinderung
    pro 20 Plätze.
    Ab 100 Parkplätzen kommt 1 Parkplatz dazu.
    Danach kommt ab 200, ab 300, ab 400 immer 1 Parkplatz dazu
  • jede 10. Wohnung in einer Residenz muss barriere-frei sein.
    Das heißt: eine Person mit Rollstuhl oder Geh-Hilfe kann diese
    Wohnung dann benutzen.

Hinweis:
Diese Regeln können auch für Gebäude gelten, die es schon gibt.

Beispiel:

In einem Gebäude waren private Büros.
Das Gebäude wird jetzt für Wohnungen umgebaut.
Dann gelten auch die neuen Regeln.
Jede 10. Wohnung muss barriere-frei umgebaut werden.

 

Was müssen neue Straßen und Wege haben?

Das muss auf öffentlichen Straßen und Wegen barriere-frei sein:

  • Zebrastreifen.
  • Passagen und Wege für Fußgänger und Radfahrer.
  • Bürgersteige für Fußgänger.
    In Luxemburg sagen wir auch: Trottoir
  • Parkplätze für Autos.
  • Haltestellen für Bus und Tram.
  • Plätze, wo sich Menschen begegnen.
    Zum Beispiel ein Park.
  • Fußgänger-Zonen, Gebiete wo Menschen wohnen.
  • öffentliche Plätze.
  • Anlagen auf öffentlichen Straßen.
    Zum Beispiel: Ampel, Haltestelle …

Was müssen bestehende öffentliche Orte haben?

Es gibt die öffentlichen Orte schon vor dem 1. Juli 2023.
Oder die Orte sind dann noch im Bau.

Es gelten dieselben Regeln wie für neue Orte.
Aber die Verantwortlichen haben Zeit, um die Orte umzubauen.

Ab dem 1. Januar 2032 müssen alle öffentlichen Orte barriere-frei sein.

Hinweis:
Der öffentliche Ort ist vielleicht in einer Residenz.
Beispiel:
Eine Arzt-Praxis ist ein einem Gebäude mit mehreren Wohnungen.
Dann müssen auch noch die Besitzer gefragt werden.
Das sind:

  • der Besitzer vom Gebäude
    Oder
  • die Mitbesitzer vom Gebäude
    Oder
  • die Gemeinschaft, das Syndikat: das sind alle Besitzer zusammen.

Vielleicht sind die Besitzer gegen die Änderungen.
Die Besitzer schicken dann den Brief mit der Ablehnung an den
Verantwortlichen von den Arbeiten.
Sie schicken eine Kopie an das Ministerium für Familie.
Dieses Ministerium ist zuständig für Menschen mit Behinderung.
Die Besitzer schreiben die Ablehnung auch in den Bericht von ihrer
Jahres-Versammlung.

 

Wann wird eine Ausnahme von den Regeln gemacht?

Es kann sein, dass eine Änderung schwierig ist.
Es gibt Regeln dafür.
Ausnahmen sind für diese Orte möglich:

  • öffentlich Orte:
    es gibt die Orte schon oder sie sind im Bau.
  • größere Änderungen von öffentlichen Straßen.
  • Gebäude, die es schon gibt.
    Diese Gebäude sollen jetzt öffentlich werden.

Das sind die Gründe für eine Ausnahme:

  • eine Änderung ist technisch nicht zu machen.
  • Die Arbeit ist sehr groß.
    Der Nachteil für die Person ist aber sehr klein.
  • Denkmal-Schutz. Das heißt: ein alter Ort ist sehr wichtig für das Land.
    Die Kultur und die Geschichte von dem Ort soll erhalten bleiben.
    Der Ort soll nicht geändert werden.

Die Verantwortlichen für das Bauen fragen eine Genehmigung an:
sie wollen eine Ausnahme oder eine Lösung mit gleicher Wirkung.
Sie schicken die Anfrage an den Minister für Famile.

Der Minister fragt zuerst den Beirat für Barriere-Freiheit.
Der Beirat ist eine Gruppe von Personen.
Sie kennen sich alle gut mit Zugänglichkeit aus.

Der Minister schaut:

  • Sind die Änderungen übertrieben oder nicht?
  • Gibt es eine andere gute Lösung?
    Das nennt man: Lösung mit gleicher Wirkung.
  • Muss eine Ausnahme gemacht werden?
    Das heißt: die Änderung wird nicht gemacht.

Der Minister schreibt seine Entscheidung.
Der Brief geht an die Personen, die für die Arbeiten verantwortlich sind.

 

Was sind Lösungen mit gleicher Wirkung?

Lösungen mit gleicher Wirkung sind andere gute Lösungen.

Ein Ort kann vielleicht auf andere Weise barriere-frei gemacht werden.
Wenn Sie eine andere Lösung anfragen,
dann müssen Sie einen guten Grund haben.

Beispiel: ein Lichtschalter hängt zu hoch für eine Person im Rollstuhl.
Der Lichtschalter kann aber nicht tiefer gehängt werden.
Dann hängt man einen Bewegungs-Melder auf.
Das Licht geht dann automatisch an, wenn eine Person vorbeikommt.

Der Minister fragt wieder zuerst den Beirat für Barriere-Freiheit.
Dann gibt der Minister die neue Genehmigung heraus.

 

Wann gibt es Strafen? Welche Strafen gibt es?

Alle Verantwortlichen für die Bau-Arbeiten müssen sich
an die Regeln für Barriere-Freiheit halten.
Verantwortliche sind:

  • Bauherren: diesen Personen gehört der Ort.
  • Bau-Unternehmer: eine Firma, die baut.
  • Personen, die mit dem Bauherrn einen Vertrag haben.

Wer sich nicht an die Regeln hält, kann bestraft werden.

Diese Strafen sind möglich:

  1. Strafen für Personen:
    • Geldstrafe von 251 Euro bis 125.000 Euro
      Und/oder
    • Gefängnis von 8 Tagen bis 2 Monaten.

    Der Richter kann dazu noch weitere Strafen geben:

    • den Betrieb schließen.
    • Die Entscheidung über die Strafe für alle veröffentlichen.
      Das heißt: andere Menschen können die Entscheidung sehen.
  2. Strafen für Betriebe:
    • Geldstrafe von 500 Euro bis 250.000 Euro.
    • die Arbeiten anpassen oder das Gebäude abreißen.

    Diese Kosten fallen dann auch an die Bestraften:

    • Der Betrieb darf keine öffentlichen Aufträge mehr annehmen.
      Das heißt: eine Bau-Firma darf sich nicht mehr melden,
      wenn ein neuer Auftrag in der Zeitung steht.
    • Den Betrieb schließen.
      Er darf nicht mehr in Luxemburg arbeiten.

    Es gibt die gleichen Strafen für diese Fehler:

    • Falsche technische Kontrolle:
      der Prüfer hält sich nicht an die Regeln.
    • Falsche Bescheinigung für barriere-freie Pläne oder Arbeiten:
      Plan und Arbeiten sind nicht barriere-frei.
      Aber in der Bescheinigung steht, dass alles barriere-frei ist.
      Eine Bescheinigung ist ein spezielles Beweis-Papier.
    • Die vorgeschriebenen Änderungen gar nicht machen.

Kontakt

Dieses Ministerium ist zuständig für Behinderung:
Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

E-Mail: accessibilite@fm.etat.lu

Telefon: 00352 24 78 36 54

 

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

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