Die „Mamme-Rent“ anfragen

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Die „Mamme-Rent“ anfragen

Die „Mamme-Rent“ ist ein Geld-Betrag.
Das Geld ist für die Erziehung von Kindern.
Das schwere Wort ist: Erziehungs-Pauschale.
Auf Französisch: forfait d’éducation.

Sie können dieses Geld bekommen,
wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder erzogen haben.
Sie können ein Mann oder eine Frau sein.

Sie bekommen die Mamme-Rent erst ab 65 Jahren.
Das Geld kommt zur Alters-Rente oder „Pensioun“ dazu.
Der nationale Solidaritäts-Fonds FNS zahlt die Mamme-Rent jeden Monat.
FNS ist auf Französisch: Fonds national de solidarité.

 

Wer kann die Mamme-Rent anfragen?  

Diese Dinge müssen für Sie zutreffen:

  • Sie haben 65 Jahre oder mehr.
  • Sie haben ein Kind oder mehrere Kinder erzogen.
  • Sie haben in Luxemburg gewohnt, als das Kind geboren
    oder adoptiert wurde.
    Oder Sie waren in Luxemburg versichert.
  • Sie bekommen kein anderes Geld für das Erziehen von Kindern.
    Zum Beispiel: eine Rente für Baby-Jahre.

Baby-Jahre: zu Hause bleiben, um ein kleines Kind zu erziehen.

Im Ausland
Sie haben vielleicht bei der Geburt oder Adoption vom Kind
nicht in Luxemburg gewohnt.
Sie waren nicht in Luxemburg versichert.
Sie können die Mamme-Rent anfragen.
Aber das Ministerium schaut genau,
ob Sie die Rente bekommen oder nicht.
Es ist das Familien-Ministerium.

 

Wie viel Mamme-Rent bekommen Sie?  

Sie können jeden Monat 86,54 Euro pro Kind bekommen.
Davon geht noch Geld ab für die Sozial-Versicherung.
Zum Beispiel für die Kranken-Versicherung.
Sie zahlen auch Steuern von der Mamme-Rent.

 

Wie fragen Sie die Mamme-Rent an?

Sie müssen einen Zettel ausfüllen: ein Formular.
Sie können das Formular hier (Pdf, 328 KB) herunterladen.
Oder von der Internet-Seite in Ihrer Gemeinde.
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Sie schicken das Formular an den FNS.
Sie müssen einen Geburts-Schein für jedes Kind mitschicken.
Und ein Dokument von Ihrer Bank mit Ihrer Konto-Nummer.

Die Post-Adresse vom FNS ist:

Fonds national de solidarité
Boîte postale 2411
L-1024 Luxembourg

Das Büro vom FNS ist hier: 8-10 rue de la Fonderie, L-1531 Luxembourg

Telefon: 49 10 81 1
Fax: 26 12 34 64
E-Mail: feduc.fns@secu.lu

Der FNS entscheidet, ob Sie die Rente bekommen.
Wenn der FNS Nein sagt, dann können Sie noch dies tun:
Sie können einen Brief an das Gericht schreiben.
Sie schreiben dass Sie nicht einverstanden sind.

Das Gericht heißt Schieds-Gericht von den Sozial-Versicherungen.

Die Adresse ist :

Conseil arbitral de la sécurité sociale – CASS
271, route d'Arlon
L-1150 Luxemburg

 

Zuständige Kontaktstellen

Nationaler Solidaritätsfonds - Erziehungspauschale

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